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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Rheinischer Hof
Rechte und Pflichten Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vernommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch derGastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Bei telefonischer Buchung wird das Zimmer ab 18.00 Uhr zur weiteren Vermietung freigegeben.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossenist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Er muß in einem vergleichbaren Hotel für Unterkunft sorgen.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder, betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendung. b) Stornobedingung: Bis 3 Monate vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei bis 45 Tage vor Anreise sind 30% der vereinbarten Preises zu zahlen bis 31 Tage vor Anreise sind 50% des vereinbarten Preises zu zahlen ab dem 30. Tag vor Anreise sind 80% des vereinbarten Preises zu zahlen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor Schäden. Formulare sind bei uns erhältlich.
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden." b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. a) Zahlungsbedingung: Bei Onlinebuchungen werden die Forderungen per Kreditkarte des Gastes eingezogen. 30% Vorkasse bei Telefonischer Buchung. b) Gerichtsstand und Erfüllungsort: Garmisch-Partenkirchen.
Laws and conditions Like every kind of business and companies, hotels have also laws and conditions für roomreservations. Thismust be carried out and accepted by both parties. These laws and conditions are listed below:
1. The room is fully reserved für the guest when both parties know and accept the conditions and this ismost Gases written and signed by both parties.Reserving by telephone then the room will be kept until 6.00pm (18.00 hrs) and after that time the reservation will be automatically cancelled.
2. The contract must be carried out by both parties, irregadably of the time span.
3. When the hotel does not have the required, reserved room, they must help the guest to find another hotelroom.
4. a) In the event of a bücking cancellation, the guest will be charged the agreed price minus the expenditure saved by the Hotelier. b) Cancellation: 3 month before arrival a cancellation is free 45 days before arrival 30% of the total amount are the cast für the client to pay 31 days before arrival 50% of the total amount are the cast für the client to pay 30 days before arrival 80% of the total amount are the cast für the client to pay.
It saves complications and money to take out travel insurance before your trip more informationcan be given at the front desk.
5. a) If it is possible to rerent cancelled rooms, customer's charges will be reduced or forgotten.b) If the room can not be rerented the guest must pay the above charge named in paragraph
6. a) Reservations must be made with 30% deposit. b) All complaints will be delt with only by Garmisch-Partenkirchen courts.
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